Der horizontale Abstand zwischen Treppenlauf oder Treppenpodest und der Wand darf nicht größer als 6 cm sein. Man sollte diesen Abstand bedenken, wenn man eine Treppenanlage plant.
Der horizontale Abstand zwischen Treppenlauf oder Treppenpodest und der Wand darf nicht größer als 6 cm sein. Man sollte diesen Abstand bedenken, wenn man eine Treppenanlage plant.
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